Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass in der Dorferneuerung
Hellingen 2 die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden sollen.
Hierbei geht es um die Wahl von 5 Vorstandsmitgliedern und deren 5 Stellvertreter.
Gewählt werden können grundsätzlich alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig
sind, sie müssen nicht Landwirte sein.