Erhöhung der Gebühr für Reisepässe und Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Die Stadt Königsberg i.Bay. weist darauf hin, dass die Gebühr für Reisepässe ab 01.01.2024 von 60 € auf 70 € erhöht wird.

Personen, die noch einen Reisepass mit der geringeren Gebühr beantragen möchten, können dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt vereinbaren.

Auch für Familien mit Kindern wird es eine wichtige Neuerung geben: Ab 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Allerdings kann der Pass vorzeitig ungültig werden, wenn sich das Aussehen des Kindes sehr verändert. In diesem Fall ist ein neuer Pass zu beantragen. Ab dem 01.01.2024 können Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland reisen, entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Die Kosten hierfür sind höher als für einen Kinderreisepass, allerdings sind diese Dokumente für unter 24-Jährige in der Regel, sechs Jahre gültig (abgesehen von der vorzeitigen Ungültigkeit durch starke Veränderung des Aussehens des Kindes).

Die Stadtverwaltung verfügt noch über einen Restbestand an Kinderreisepässen. Eltern, die noch einen Kinderreisepass beantragen möchten, können auch hier einen Termin vereinbaren (Tel. Nr. 09525/9222-10 oder 11) und mit dem Kind im Einwohnermeldeamt vorsprechen.

Das Beantragen von Ausweisdokumenten ist auch ohne Termin möglich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.